Los geht's:
Der Freibrief, welcher der Kardinal an Mylady ausstellt wird in den "Musketieren" 3 mal zitiert.
Das erste mal, als Athos ihn Mylady abnimmt.
Das zweite mal, als d'Artagnan ihn von Athos bekommt.
Das dritte mal, als d'Artagnan ihn dem Kardinal zurückgibt.
Ich hab mir die Mühe gemacht im Original von 1844 zu schmökern (gib's online), obwohl ich kein Französisch kann. Also so sieht es aus:
Capitre XLV
« C’est par mon ordre et pour le bien de l’État que le porteur du présent a fait ce qu’il a fait.
3 décembre 1627.
Richelieu »
Capitre XLVII
« C’est par mon ordre et pour le bien de l’État que le porteur du présent a fait ce qu’il a fait.
5 décembre 1627
Richelieu »
Capitre LXVII
« C’est par mon ordre et pour le bien de État que le porteur du présent a fait ce qu’il a fait.
Au camp devant La Rochelle, ce 5 août 1628.
Richelieu. »
Der Wortlaut ist nahezu identisch. Sagen wir mal Athos und d'Artagnan haben die letzte Zeile beim Vorlesen übersprungen. Und "État" statt "l’État" ist ein Druckfehler.
Was aber an allen drei Stellen verschieden kommt, ist das Datum.
Hat Dumas nicht aufgepasst, hat er sich beeilt?
So, jetzt aber der Clou:
Bei der Zoller-Übersetzung scheint das jemandem aufgefallen zu sein, denn siehe:
»Auf meinen Befehl und zum Wohle des Staates hat der Inhaber dieses gethan, was er gethan hat.«
Den 3. August 1628.
Richelieu.«
»Auf meinen Befehl und zum Wohle des Staates hat der Inhaber gethan, was er gethan hat.
Den 3. August 1628.
Richelieu.«
»Auf meinen Befehl und zum Wohle des Staates hat der Träger des Gegenwärtigen gethan, was er gethan hat.
Im Lager von Rochelle, den 3. Aug. 1628.
Richelieu.«
Komischerweise ändert hier der Text. Na schön, eine Übersetzung desselben Wortlauts kann verschieden ausfallen. Wie kann es aber sein, dass jemand das Datum korrigiert, den Text aber nicht angleicht?
Was darf ein Übersetzer überhaupt und was nicht?